- Anmeldeschluss ist 2 Tage vor dem Rennen (Montag 2. Sept) um 22:00 (Anmeldung über Website) oder bei Erreichen der Maximalteilnehmerzahl von 150. Nachmeldungen vor Ort sind am Renntag bis 18:00 möglich jedoch ohne Nachtessen auf dem Etzel-Kulm, sofern das Teilnehmerlimit nicht erreicht ist.
- Startnummern und Chip werden nur zu den offiziellen Öffnungszeiten an der Startnummernausgabe am Mittwoch ausgegeben. Keine Ausnahmen möglich. Der Chip muss korrekt am Bein und die Startnummer sichtbar getragen werden. Ohne Chip und Startnummer erfolgt keine Klassierung.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Läufer*innen, die das Alter von 14 Jahren im jeweiligen Austragungsjahr erreichen. Das OK kann auf Ersuchen jüngere Teilnehmende zum Rennen zulassen.
- Die veranstaltenden Vereine JTRI und Joggerträff Pfäffikon lehnen jede Haftung gegenüber Teilnehmer*innen und Drittpersonen für sämtliche Ansprüche ab. Alle Teilnehmer*innen müssen ausreichend versichert sein.
- Verunfallte Teilnehmende melden sich unverzüglich bei einem Streckenposten oder im Zielraum. Ebenso ist bei Aufgabe des Rennens eine Meldung an den nächsten Streckenposten oder den Verantwortlichen im Zielraum zu machen.
- Alle Teilnehmer*innen haben sich, falls verlangt, einer Dopingkontrolle zu unterziehen. Ein positives Ergebnis hat die Disqualifikation zur Folge.
- Die Organisation behält sich vor, jederzeit Streckenänderungen vorzunehmen.
- Läufer*innen, die abkürzen, die Kontrollposten nicht passieren und sich nicht an das Reglement und die Weisungen der Rennleitung halten werden disqualifiziert.
- Proteste können bis spätestens 20 Minuten nach Ankunft der Läufer*in bei der Rennleitung schriftlich und gegen eine Gebühr von CHF 50.– eingereicht werden.
- Läufer*innen, die sich während des Trainings neben der Strecke oder in den gesperrten Streckenabschnitten befinden, sowie Abfälle wegwerfen, werden vom Rennen ausgeschlossen.
- Läufer*innen, die während des Rennens Abfall (leere Bidons, Verpackungsmaterial usw.) wegwerfen, werden disqualifiziert.
- Begleitfahrzeuge sind nicht erlaubt. Die Fahrzeuge der Begleiter*innen und Zuschauer*innen müssen an den bezeichneten Parkplätzen abgestellt werden.
- Die verfügten allgemeinen Fahrverbote gelten auch während des Rennens. Die Zufahrten in diesen Fahrverboten sind nur für die Sanität erlaubt.
- Die Resultate werden ausschliesslich auf dem Internet publiziert.
- Die Veranstalter lehnen jede Haftung im Falle von Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen oder ähnlichen Sachwerten im Rahmen der gesamten Veranstaltung ab.
- Die Teilnehmer*innen haben sich an das Strassenverkehrsgesetz zu halten.
- Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das obenstehende Reglement jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder anzupassen. Sollte aufgrund der Witterung das Rennen abgebrochen oder gar nicht durchgeführt werden, so wird das Startgeld nicht zurückerstattet.
Berglauf Reglement1t2nv2024-08-27T22:22:45+02:00